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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW), Lister Damm 2, 30163 Hannover mit unseren Kunden. Die AGB gelten für Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.Die AGB gelten für alle Bildungsangebote und Dienstleistungen des BNW, insbesondere für Verträge über die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Inhouse-Schulungen. Besondere Bedingungen sind nachstehend unter
II. Bedingungen für Lehrgänge sowie
III. Bedingungen für Seminare und Inhouse-Schulungen

geregelt.
Lehrgänge sind langfristig angelegte Fortbildungen, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten berufsbegleitend (Abend- und Wochenendkurse) oder im Vollzeitformat durchgeführt werden.
Seminare und Inhouse-Schulungen sind Fortbildungsveranstaltungen, die als ein- oder mehrtägige Tagesschulungen durchgeführt werden.
1.2 Die AGB gelten auch dann, wenn das BNW in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung der Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2 Anmeldung

2.1 Die Anmeldung zu Bildungsdienstleistungen des BNW kann nur schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über die Website des BNW vorgenommen werden. Die Bildungsdienstleistungsangebote des BNW sind freibleibend.
2.2 Erst mit Zugang der Bestätigung durch das BNW kommt der Vertrag zustande. Die jeweilige Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder findet eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, so teilt das BNW dies unverzüglich, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, mit.

3 Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel

Das BNW behält sich vor, Veranstaltungen räumlich/örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt einer Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, Verschiebungen im Ablaufplan und Änderungen des Programms weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten seitens der Teilnehmer.

4 Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte der Bildungsdienstleistungen sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder des BNW dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Bildungsdienstleistungen angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch das BNW, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben – auch auszugsweise – den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

5 Haftung

Ansprüche des Kunden und des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden und des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BNW, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das BNW nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung des BNW bei Arglist, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6 Verantwortlichkeit des Kunden für das Handeln seiner Mitarbeiter

6.1 Auch in Fällen, in denen in diesen AGB keine ausdrückliche Regelung vorgesehen ist, hat der Kunde sich das Handeln seiner Mitarbeiter zurechnen zu lassen. Sollte durch das Handeln eines oder mehrerer Mitarbeiter des Kunden das BNW ein Nachteil entstehen, kann das BNW vom Kunden den Ausgleich dieses Nachteils verlangen.
6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Nutzung der Dienstleistungen des BNW für seine Mitarbeiter verantwortlich und stellt das BNW insoweit von jeglicher steuerlicher Haftung frei.

7 Datenspeicherung

Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke im Rahmen der Abwicklung der vertraglichen Beziehungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Teilnehmer können der Verwendung der Daten jederzeit widersprechen.

8 Vertragsergänzungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmung

Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Hannover. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

II. BEDINGUNGEN FÜR LEHRGÄNGE

1 Zahlungsbedingungen

1.1 Die Zahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in einzelnen Raten, deren Höhe und Fälligkeit im Lehrgangsvertrag festgehalten sind.
Sie beinhaltet die Kosten für die Kursstunden und die von den Dozenten erstellten und im Kurs eingesetzten Skripte und Arbeitsblätter, die Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifikaten sowie die Beratung und Betreuung während des Lehrgangs.
1.2 Die Prüfungsgebühr ist nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr und ist gesondert an die IHK zu entrichten. Nicht enthalten in der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Literatur (DIHK-Textbände, Nachschlagewerke, Gesetzestexte und weitere Sekundärliteratur), zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Hard- und Software, eigene Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragungen sowie für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung.

2 Kündigung

2.1 Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wir eine Ausfallgebühr erhoben. Bei einer Kündigung bis zu 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei Kündigung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25 % der Lehrgangsgebühr. Bei Kündigung ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren erhoben. Danach ist eine Kündigung in Schrift- oder Textform mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich, frühestens aber zum Ende der ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet; es wird aber mindestens eine Gebühr in Höhe von 50 % des Lehrgangspreises berechnet und fällig. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.2 Das BNW behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten im Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Kurs zu versagen.
2.3 Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung oder Kündigung beim BNW, z.B. durch ein Übergabe-Einschreiben, zu führen.

3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel

Das BNW hat das Recht, Lehrgänge aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z. B. bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Lehrgang. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Die Lehrgangstermine und der Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern Kursstunden aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen, die das BNW zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden diese Stunden nachgeholt. Erforderliche Nachholtermine können auch an nicht regulären Kurstagen außerhalb der regulären Kurszeiten/-räume stattfinden. Das BNW behält sich vor, für Nachholtermine zusätzliche Dozenten einzusetzen.

4 Datenspeicherung

Die Teilnehmer erklären sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z.B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.

III. BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND INHOUSE-SCHULUNGEN

1 Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für Seminare und Inhouse-Schulungen werden mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar bis zum in der Rechnung festgesetzten Datum. Bei fehlendem Datum innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

2 Rücktritt und ordentliche Kündigung

2.1 Der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen ist vor Beginn möglich. Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BNW. In allen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro fällig.
2.2 Erfolgt der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro an. Bei einer Stornierung zwischen 27 und 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren berechnet. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Bearbeitungs- und anteiligen Gebühr erstattet. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, fällt die volle Gebühr an. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit dem BNW vor Beginn möglich.

3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel>

Das BNW hat das Recht, Seminare und Inhouse-Schulungen aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z. B. bei kurzfristigem Ausfall eines Dozenten aufgrund von Krankheit oder bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Seminar. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

Stand: Januar 2019

lternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gemeinnützige GmbH. Die Seminarteilnehmer und sonstigen Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform

Der Leistungsnehmer wird über das Seminarangebot des Leistungsgebers durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt bei Weiterbildungen und Seminaren über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Seminarmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Loyalitätsgebot

Eine Abwicklung von Folgeaufträge von Kunden des Leistungsgebers ausschließlich über den Referenten/die Referentin, ohne Einbindung des Leistungsgebers, ist für den Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des letzten im Auftrag des Leistungsgebers abgewickelten Auftrages untersagt. Kundenauftragsanfragen von Kunden des Leistungsgebers direkt an den Referenten/die Referentin werden bis mindestens 2 Jahre nach Abschluss des letzten im Auftrag des Leistungsgebers bei diesem Kunden von einem Referenten/einer Referentin durchgeführten Auftrags über den Leistungsgeber abgewickelt.

§ 4 Leistungen

Der Leistungsgeber wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Leistungsgeber zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Leistungsnehmer die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Leistungsnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem Leistungsnehmer wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistungsgebers. Ein vom Leistungsnehmer etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.

§ 5 Mitwirkungspflichten der Leistungsnehmer

Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ferner ist der Leistungsnehmer verpflichtet, solche Nachfragen des Leistungsgebers umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können.

§ 6 Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen

Teilnehmerskripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (incl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden entweder mit Beginn des Seminars oder abschnittsweise, oder nach dessen Beendigung erstellt. In Einzelfällen ist die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen möglich, Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Leistungsnehmer. Der Leistungsnehmer ist auch Schuldner einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Teilnehmer ihre Selbstbeteiligung vor bzw. bei Veranstaltungsbeginn direkt an den Leistungsgeber entrichten. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von  dem Leistungsgeber ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Leistungsnehmer gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Leistungsgebers mit 5 % (8 %, sofern der Leistungsnehmer kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Leistungsgebers, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 8 Rücktritt

Der Leistungsgeber kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen. Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart – von dem Leistungsgeber Stornogebühren i. H. v. 20 % des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Absage bis zu fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 40 % der Teilnahmegebühren an, bei Absagen bis zu einer Woche davor 80 %. Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Leistungsnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Leistungsgebers nachzuweisen. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.

§ 9 Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Seminare in den Räumlichkeitendes Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz des Leistungsnehmers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Leistungsgeber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Leistungsgebers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 10 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Leistungsnehmer bzw. die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

§ 11 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Soweit Sie Verbraucher*in i. S. d. § 13 BGB sind und Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, haben Sie das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH, Infanteriestr. 8, 80797 München, Telefon: 089 44108-430, Fax 089 44108-499, E-Mail: anfrage@bbw-seminare.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit Post versandten Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Infanteriestr. 8

80797 München

Telefon: 089 44108-430

Fax: 089 44108-499

E-Mail: anfrage@bbw-seminare.de

§ 12 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

Stand: Juli 2020

Leistungen

Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. erbringt Leistungen insbesondere in Form von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Umfang und Form der Leistungen sowie Thematik und Ziel sind im Seminarprogramm beschrieben oder werden in einem individuellen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bildungswerk im Einzelnen festgelegt. Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. erbringt seine Leistungen durch qualifizierte Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Das Bildungswerk kann aus wichtigem Grund eine andere als die ursprünglich beauftragte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. Das Bildungswerk stellt dabei die entsprechende Qualifikation der Person sicher.

Überbetriebliche Seminare

Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Anmeldevorlagen oder via Internet an. Falls Sie nicht die von uns vorbereiteten Formulare und Anmeldeseiten im Internet verwenden, geben Sie uns bitte unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse an. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen, auch zum Veranstaltungsort, zu. Mit der Anmeldung zum Seminar werden automatisch die Pensionsleistungen und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Übernachtungen am Veranstaltungsort gebucht. Möchten Sie oder andere nicht in den Bildungszentren Steinheim oder Bleibach bzw. in einem von uns ausgesuchten Hotel übernachten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens zehn Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich mit. Sollte Ihre Benachrichtigung erst innerhalb der Zehn-Kalendertage-Frist bei uns eintreffen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihrem Unternehmen 100% der Tagungspauschale für alle Seminartage in Rechnung zu stellen.

Rücktritt und Stornobedingungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer oder Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Trainer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist das Bildungswerk unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Das Bildungswerk behält sich vor, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund auch kurzfristig zu verlegen. In diesem Fall berechnen wir den Teilnehmern die aktuelle Tagungspauschale des neuen Veranstaltungsortes. Wir behalten uns vor, offene Seminare aus triftigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl) bis spätestens zehn Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich zu stornieren. Ein Rücktritt Ihrerseits von der Anmeldung ist ebenfalls möglich. Er muss in schriftlicher Form bis spätestens am zehnten Kalendertag vor Seminarbeginn bei uns vorliegen. Trifft die Abmeldung erst innerhalb dieser gesetzten Frist bei uns ein, berechnen wir 50 % der Seminargebühr und 100 % der gebuchten Tagungspauschale. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ohne vorhergehende schriftliche Rücktrittsmeldung fallen die vollständige Seminargebühr und 100 % der Tagungspauschale an. Diese Gebühren und Kosten entfallen, wenn der gemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt wird. Bei Eigenbuchungen gelten für Sie die AGB Ihres Vertragspartners.

 

Betriebliche Seminare und OE-Maßnahmen

Honorare, Kosten und Abrechnung
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden nach gemeinsamer Abstimmung mit unseren Tagessätzen verrechnet.
Für betriebliche Seminare, Dienstleistungen und Beratungsleistungen wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart. Soweit im jeweiligen Vertrag oder im Seminarprogramm nichts anderes geregelt ist, sind Rechnungen ohne Abzug von Skonto innerhalb 14 Tagen zahlbar.

1. Leistungserbringung und Stornobedingungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer oder Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Trainer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist das Bildungswerk unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahr genommen werden, bemüht sich das Bildungswerk, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, sind Absagen bis zum 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin kosten los, bei Absage innerhalb von 15 bis 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50 % und ab 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin 100 % der vereinbarten Kosten. Hinzu kommen evtl. entstehende Stornogebühren für Reisen oder Hotels.

2. Haftung
Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihren Mitarbeitern in dessen Räumen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.

3. Verschwiegenheitserklärung
Das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. und seine Trainer und Berater verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
 

Einmietungen in den Bildungszentren
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Einmietungsvertrages. Dieser enthält ergänzende Regelungen.

Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und des Bildungswerks ist Stuttgart. Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V., eingetragener Verein, Sitz Stuttgart, Registergericht Stuttgart, Geschäftsführer: Stefan Küpper

Hinweis zum Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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